Unfälle sind unverzüglich dem Sicherheitsingenieur der Universität Bayreuth Tel. 0921 55 2112 zu melden.
Die Unfallanzeige soll über den für den jeweiligen Bereich benannten Sicherheitsbeauftragten mit dem entsprechenden Formblatt (siehe unten) erfolgen.
Die weitere Bearbeitung übernimmt der Sicherheitsingenieur. Eine verspätete Unfallmeldung (-anzeige) an den Versicherungsträger, gefährdet ein ordnungsgemäßes Feststellungsverfahren und kann in bestimmten Fällen einen Leistungsausschluss bewirken.
Unfallanzeige für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität Bayreuth
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Unfallanzeige für Sudentinnen/Studenten der Universität Bayreuth
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Der zuständige Unfallversicherungsträger der Universität Bayreuth ist die Bayerische Landesunfallkasse in München.
Versicherungsschutz besteht bei Arbeits- und Wegeunfällen.
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden. Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen. Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen.
Weitere Informationen:
Information GUV-SI 8003: Unfallversicherung für Studierende
Information GUV-SI 8083: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen
Information GUV-I 506: In guten Händen Ihre gesetzliche Unfallversicherung
